DAS SOLLTEN SIE BEI EINEM STERBEFALL UNTERNEHMEN:

Rund um die Uhr stehen wir Ihnen bei einem Sterbefall zur Verfügung. Allerdings sollten wir nicht die Ersten sein, die verständigt werden. Wichtiger zu informieren sind Angehörige bzw. Freunde, die vor Ort Abschied nehmen möchten. Als nächstes sollte ein Arzt (Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst unter 116 117) kontaktiert werden. Erst wenn von einem Arzt die Leichenschau durchgeführt und die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, können wir für Sie tätig werden. Erst dann können wir die oder den Verstorbenen abholen – es besteht aber keine Eile, es kann in Ruhe zu Hause Abschied genommen werden.

Nichtsdestotrotz lohnt sich ein frühzeitiger Anruf bei uns, wir können bereits vorab Fragen beantworten und den weiteren Ablauf inkl. dem Termin für die Abholung besprechen. Bei besonders belastenden Situationen wie zum Beispiel Unfällen stellen wir auch gerne den Kontakt zu psychischer Notfallbetreuung oder kirchlicher Seelsorge her.

In jedem Fall stimmen wir mit Ihnen einen Termin für ein gemeinsames Gespräch ab. Hierbei erfassen wir die notwendigen Daten, klären die Wünsche für die Bestattung und beantworten alle relevanten Fragen. Dieses Gespräch findet vorzugsweise in unserem Besprechungsraum statt, hier haben wir alle Unterlagen für Sie vorliegen. Darüber hinaus können wir Ihnen unser gesamtes Spektrum an Waren real vorstellen. Sofern Sie dieses Gespräch lieber im vertrauten Umfeld durchführen möchten, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

Damit wir für Sie die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt durchführen können, benötigen wir von Ihnen möglichst folgende Unterlagen:

  • Familienstammbuch des /der Verstorbenen oder alternativ Heiratsurkunde und Geburtsurkunde

Zusätzlich je nach persönlicher Situation:

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde (z. B. auch aus dem Familienstammbuch der Eltern)
  • Bei Aussiedlern/Einwanderern je nach Lebensgeschichte: Vertriebenenausweis, Registrierschein, Erklärung über Namensänderung, Einbürgerungsurkunde
  • Bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsurteil (mit Vermerk der Rechtskraft)
  • Bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde des Ehe-/Lebenspartners; Todesbescheinigungen die der Arzt ausgestellt hat, sofern wir diese nicht bereits bei der Abholung erhalten haben; in Krankenhäusern oder Pflegeheimen holen wir diese selbst ab

Wichtig: Sofern nur fremdsprachige Unterlagen vorliegen, benötigen wir neben dem Originaldokument auch eine beglaubigte Übersetzung

Um für Sie Abmeldungen bei den Sozialversicherungen (Kranken-/Rentenversicherung) erledigen zu können, benötigen wir:

  • Angaben zur Krankenversicherung, am Besten die Versichertenkarte
  • Rentennummer(n) der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger und Identifikationsnummer bei Pensionen und privaten bzw. betrieblichen Versorgungsverträgen, möglichst einschließlich der Postanschrift der Träger

Wenn Sie möchten, dass der oder die Verstorbene von uns mit persönlicher Kleidung angekleidet werden soll, sollten Sie diese ebenfalls bereits zur Abholung für uns bereitlegen bzw. zu uns mitbringen.

Falls bereits ein Grab besteht, in dem der/die Verstorbene bestattet werden soll, ist es hilfreich, wenn Sie uns die Verleihungsurkunde über das Nutzungsrecht zur Verfügung stellen können. Anderenfalls hilft es uns zu wissen, um welches Grab auf welchem Friedhof es sich handelt (möglichst Grabfeld und Nummer), wer dort wann zuletzt bestattet wurde und wer Nutzungsberechtigter ist.